Das neue Personengesellschaftsrecht nach dem MoPeG (unter besonderer Berücksichtigung von Familienunternehmen)

Termine: mittwochs, 14-tägig, 15.15 Uhr bis 18.45 Uhr, an folgenden Terminen:

(1)   3. April 2024, 15.15 Uhr bis 18.45 Uhr

(2)   17. April 2024, 15.15 Uhr bis 18.45 Uhr

(3)   8. Mai 2024, 15.15 Uhr bis 18.45 Uhr

(4)   15. Mai 2024, 15.15 Uhr bis 18.45 Uhr

(5)   29. Mai 2024, 15.15 Uhr bis 18.45 Uhr

(6)   12. Juni 2024, 15.15 Uhr bis 18.45 Uhr

(7)   26. Juni 2024, 15.15 Uhr bis 18.45 Uhr

Ort: Burgstraße 21, Raum 3.21

Inhalt: Zum 1. Januar 2024 tritt die weitreichendste Reform des Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren in Kraft. Die Vertiefungsvorlesung widmet sich anhand praxisrelevanter Konstellationen schwerpunktmäßig den mit der Reform verbundenen – auch examensrelevanten – Neuerungen. Aufgrund der Bedeutung von Personengesellschaften für Familienunternehmen werden jeweils auch die fundamentalen Bezüge zum Erb-, Steuer- und Familienrecht behandelt. Im Einzelnen:

(1) die gesetzliche und vertragsgestalterische Verteilung von Gesellschafterrechten (insbesondere Gesellschafterkonten);

(2) Gesellschafterwechsel in Personengesellschaften unter Lebenden (Anteilsveräußerungen) und von Todes wegen (insbesondere erbrechtliche Nachfolge);

(3) das neue Beschlussmängelrecht der Personengesellschaften und seine Ausstrahlungswirkung auf die GmbH;

(4) die GmbH & Co. KG.

Außerdem werden in der Vorlesung Parallelen und Unterschiede zu den Kapitalgesellschaften sowie die allgemeinen Lehren des Gesellschaftsrechts in den Blick genommen, sodass sie auch zur allgemeinen „Auffrischung“ im Gesellschaftsrecht besucht werden kann.

Folien: Vor Beginn der Vorlesung werden ausführliche Foliensätze in Moodle zur Verfügung gestellt.

Literatur: Literaturhinweise werden zu Beginn und während der Vorlesung bekannt gegeben. Zu jeder Vorlesung ist eine Gesetzessammlung „Gesellschaftsrecht“ (§§ 705 ff. BGB, §§ 105 ff. HGB, GmbHG, AktG) mitzubringen.

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: Unternehmensrecht (SPB 9), Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechtsdurchsetzung (SPB 8) und Steuerrecht (SPB 11)


Semester: SoSe 2024

Die Vorlesung "Kernthemen Mergers & Acquisitions (M&A)" wird in diesem Sommersemester von Herrn RA Prof. Dr. Gerhard H. Wächter jeden Donnerstag von 11-13 Uhr online gehalten (Beginn: 15.04.2021). Die Zugangsdaten werden Sie hier im Moodle-Kurs finden.

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 6. Semester, Unternehmensrecht (SPB 9), Die Vorlesung wird, wie bereits im Sommersemester 2018, auch für Studierenden der Wirtschaftswissenschaften angeboten und es werden im Rahmen des Studiums der Wirtschaftswissenschaften akzeptierte Leistungsnachweise erteilt.

Inhalt: “Mergers & Acquisitions” bzw. “M&A”-Transaktionen sind eines der großen Themen der aktuellen Wirtschaft und des Wirtschaftsrechts. Sie sind zugleich das vielleicht prominenteste Tätigkeitsgebiet von wirtschaftsberatenden Anwaltsbüros, mit dem auch Studierende des Schwerpunktbereichs 9 – Unternehmensrecht –, in Praktika, als wissenschaftliche Mitarbeiter_innen während der Wartezeit auf Referendarplätze, als Referendare in der Anwaltsstation und ggf. später als Associates wirtschaftsberatender Büros in Berührung kommen werden. Die Vorlesung, die bereits zum siebten Mal gehalten wird, bietet hierzu einen konzentrierten Einstieg in die „M&A-Kernthemen“.

Dabei wird besonderer Wert auf die Verschränkung der transaktionellen, rechtlichen (z.T. auch der Verhandlungs-) Seite mit den elementaren wirtschaftlichen Gegebenheiten (Unternehmenswert, Unternehmenssubstanz) und Zielen bei M&A-Transaktionen (die Erlangung eines den Kaufpreis übersteigenden Unternehmenswertes durch den Käufer) gelegt. Die Grundlagen der wirtschaftswissenschaftlichen Methoden, um gedanklich Zugriff auf „Unternehmen“ und „Unternehmenswert“ zu nehmen (Bilanzen, Unternehmensplanung und Unternehmensbewertung nach IdW S1) und die Motive für M&A-Transaktionen, wie Synergien und „Leverage“, werden behandelt.

Sodann folgen wir dem Ablauf einer M&A-Transaktion und erörtern ihre wesentlichen Phasen, Abläufe und „Knotenpunkte“ (Vorbereitung des Unternehmens auf den Verkauf, Geheimhaltungsvereinbarung, Letter of Intent, Due Diligence, rechtliche Verkäuferthemen (Kaufpreisklauseln und Haftungsminimierung) und rechtliche Käuferthemen (Unternehmensübertragung, Garantien und Haftungsmaximierung), über das Signing und das Closing bis hin zu Post M&A Disputes – stets im enge Kontext zur wirtschaftlichen Interessenlage.



Semester: SoSe 2021

Die Veranstaltung behandelt das in der unternehmensberatenden Praxis besonders wichtige Umwandlungsrecht und das Recht der verbundenen Unternehmen. Schwerpunkte bilden im Umwandlungsrecht das Recht der Verschmelzung (§ 2 ff. UmwG) und der Spaltung (§ 123 ff. UmwG), im Konzernrecht das Aktien- und GmbH-Konzernrecht.

Dozent: Prof. Dr. Tim Drygala

Zeit: Onlinevorlesung montags 15-17 Uhr

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 6. Semester, freigegeben für die Schwerpunktbereiche Unternehmensrecht (SPB 9), Bank- und Kapitalmarktrecht (SPB 5), Arbeitsrecht (SPB 10) und Steuerrecht (SPB 11

Semester: SoSe 2021
Semester: WiSe 2020/21

Vorlesung ist auch für SPB 11 zugelassen

Semester: WiSe 2020/21

Besprochen werden - nach einer kurzen Einführung in die Grundstrukturen des Gesellschaftsrechts - aktuelle Entscheidungen des II. Zivilsenats des BGH im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Semester: SoSe 2020

Online-Materialien zur Vorlesung, corona-bedingt anstelle des Präsenzbetriebs. Es werden die üblichen ppt-Folien im Wochenrhythmus hochgeladen; diese werden jeweils mit einem Podcast begleitet. Über die Diskussionsfunktion können Fragen zur Vorlesung gestellt werden.

Semester: SoSe 2020