Das Kolloquium richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs Unternehmensrecht, die sich anhand von Falltraining auf die Schwerpunktbereichsklausur vorbereiten möchten.

Termine:

  • Freitag, 26.04.2024 von 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr
  • Samstag, 27.04.2024 von 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr


Dozent: Florian Bohne

Ort: Burgstr. 21, Raum 4.33


Semester: WiSe 2023/24

Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozent: Prof. Dr. Tim Drygala
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Mittwoch., 11.00 – 13.00 Uhr  Raum S 402
Beginn: 11.10.2023
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester
Vorkenntnisse: Handels- und Gesellschaftsrecht
Inhalt: Im Rahmen der Vorlesung werden die handelsrechtlichen Vertriebsformen (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisesysteme) und wichtige Vertragstypen des Handelsrechts (Unternehmenskauf, Kommissionsgeschäft, Kontokorrent, Han-delskauf, Frachtvertrag) behandelt. Außerdem dient die Veranstaltung der Vertie-fung der bereits erworbenen handelsrechtlichen Kenntnisse.
Literatur: Canaris, Handelsrecht, 24. Aufl. 2006; K. Schmidt, Handelsrecht, 6. Aufl. 2014, Oetker, Handelsrecht, 8. Aufl. 2019.
Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: Die Veranstaltung ist Pflicht-fach des Schwerpunktbereichs „Unternehmensrecht“ (SPB 9) und Katalog-Wahl-fach des Schwerpunktbereichs „Bank- und Kapitalmarktrecht“ (SPB 5).

Semester: WiSe 2023/24

Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozent: Prof. Dr. Tim Drygala
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Montag, 13.00 – 15.00 Uhr, HS 12
Beginn: 09.10.2023
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester
Vorkenntnisse: Handels- und Gesellschaftsrecht
Inhalt: Nach einem einführenden Überblick über die wesentlichen Strukturmerk-male der Kapitalgesellschaften und die internationalen Einflüsse (Rechtsanglei-chung in der EU, supranationale Rechtsformen, EuGH-Rechtsprechung zur Nieder-lassungsfreiheit) werden das GmbH- und Aktienrecht vertieft behandelt. Die Dar-stellung erfolgt rechtsformvergleichend, wobei die jeweiligen Unterschiede zwi-schen GmbH- und Aktienrecht deutlich werden. Bei der Darstellung des Gründungs-vorgangs werden auch die Sonderform der Unternehmergesellschaft (haftungsbe-schränkt) sowie die Vor-GmbH bzw. Vor-AG erörtert. Anschließend werden die Re-geln der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung (einschließlich Gesellschafterdar-lehen sowie die aktienrechtlichen Besonderheiten bei Gründung und Kapitalschutz), die Durchgriffs- und Existenzvernichtungshaftung, die Organisationsverfassung der GmbH (Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung) und AG (Vorstand, Auf-sichtsrat, Hauptversammlung), die mitgliedschaftliche Stellung der Gesellschafter (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten), die Rechnungsle-gung und Ergebnisverwendung und schließlich die Regeln zu Auflösung, Liquida-tion und Beendigung behandelt.
Literatur: J. Koch, Gesellschaftsrecht, 21. Auflage, 2021; Drygala/Staake/Szalai, Kapitalgesellschaftsrecht, 2012; Grunewald/Müller, Gesellschaftsrecht, 12. Aufl. 2023; Saenger, Gesellschaftsrecht, 6. Aufl. 2023.
Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: Die Veranstaltung ist Pflicht-fach des Schwerpunktbereichs „Unternehmensrecht“ (SPB 9) und Katalog-Wahl-fach der Schwerpunktbereiche „Bank- und Kapitalmarktrecht“ (SPB 5), „Steuer-recht“ (SPB 11) und „Wettbewerbs- und Energierecht“ (SPB 12).

Semester: WiSe 2023/24

Titel der Veranstaltung: Nachhaltigkeit im Gesellschaftsrechts

Art der Veranstaltung: Vorlesung

Dozent: Akad. Ass. Dr. Tony Grobe

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Montag, 09:00 – 11:00 Uhr, HS 10

Beginn: 09.10.2023

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester

Vorkenntnisse: Handels- und Gesellschaftsrecht

Inhalt: Nachhaltigkeit beeinflusst immer stärker den Wirkbereich unternehmerischen Handelns. Gesellschaften sind aufgrund nationaler als auch internationaler Regelungen dazu angehalten, nachhaltige Kriterien zu berücksichtigen. Was genauer darunter zu verstehen ist, ist herauszufinden. So erfordert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Einhaltung „sauberer“ Lieferketten. Auf europäischer Ebene werden vergleichbare, strengere Regelungen erwartet. Die Unternehmensleitung ist aufgrund der Legalitätspflicht gehalten, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Berichtspflichten sind zu erfüllen. Aktionäre und Stimmrechtsberater nehmen Einfluss auf die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen. Zudem treten vermehrt Forderungen zutage, die sich für die Einführung nachhaltiger Gesellschaftsformen aussprechen. Im angloamerikanischen Raum gehören sog. Benefit Corporations bereits heute zum Alltag.

 

Literatur: J. Koch, Gesellschaftsrecht, 21. Auflage, 2021; Drygala/Staake/Szalai, Kapitalgesellschaftsrecht, 2012; Grunewald/Müller, Gesellschaftsrecht, 13. Aufl. 2023; Saenger, Gesellschaftsrecht, 6. Aufl. 2023; zur Vertiefung: Mittwoch, Nachhaltigkeit und Unternehmensrecht, 2022; Hübner, Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen, 2022.

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: Die Veranstaltung ist Wahlfach kraft Anzeige des Schwerpunktbereichs „Unternehmensrecht“ (SPB 9) der Schwerpunktbereiche „Bank- und Kapitalmarktrecht“ (SPB 5), „Steuerrecht“ (SPB 11) und „Wettbewerbs- und Energierecht“ (SPB 12).


Semester: WiSe 2023/24

Vorlesungsbeginn 12. Oktober 2023, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Raum 5.19, Burgstraße 21

SPB 5, 8 und 9 - Wahlfach kraft Anzeige

Gegenstand der Veranstaltung ist die Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht und ihren Bezügen zum Insolvenzrecht. Zu Beginn der Veranstaltung ist eine Einführung in die Grundstrukturen der betroffenen Rechtsgebiete vorgesehen.


Semester: WiSe 2023/24