Die
Vorlesung dient der Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse im
Leistungsstörungsrecht auf Examensniveau; den Schwerpunkt bilden das in den §§
275 bis 304, 311a, 313 f. und §§ 320–326 BGB geregelte allgemeine
Leistungsstörungsrecht sowie das besondere Leistungsstörungsrecht im Kauf- und
Werkvertragsrecht sowie Miet- und Pauschalreisevertragsrecht und in den §§ 327 c ff. BGB. Neben einer klausurorientierten
Darstellung der verschiedenen Rechtsbehelfe sowie der Systematik und
Grundprinzipien des Leistungsstörungsrechts werden die bedeutsamsten
Problemfragen anhand von Beispielsfällen verdeutlicht.
- Trainer DS: Anke Haack
- Trainer/in: Justus Meyer
Semester: WT 2023/24