Die Vorlesung dient der Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht auf Examensniveau; den Schwerpunkt bilden das in den §§ 275 bis 304, 311a, 313 f. und §§ 320–326 BGB geregelte allgemeine Leistungsstörungsrecht sowie das besondere Leistungsstörungsrecht im Kauf- und Werkvertragsrecht sowie Miet- und Pauschalreisevertragsrecht und in den §§ 327 c ff. BGB. Neben einer klausurorientierten Darstellung der verschiedenen Rechtsbehelfe sowie der Systematik und Grundprinzipien des Lei­stungs­störungsrechts werden die bedeutsamsten Problemfragen anhand von Beispielsfällen verdeutlicht.

Semester: WT 2023/24