Inhalt der Vorlesung ist das internationale UN-Kaufrecht. Dieses wurde im Jahr 1980 in Wien geschaffen und ist derzeit (Stand: Juni 2023) von 95 Staaten weltweit ratifiziert worden. Gegenstand des UN-Kaufrechts ist der internationale professionelle Warenlieferungsvertrag. Nach Schätzungen werden bis zu 80 % des weltweiten internationalen Warenverkehrs vom UN-Kaufrecht erfasst und geregelt; seine praktische Bedeutung ist daher fast beispiellos. Darüber hinaus war das UN-Kaufrecht Vorbild bei der Schaffung der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sowie der Neuregelung des BGB-Kaufrechts im Rahmen der Schuldrechtsreform des Jahres 2001. In der Vorlesung werden neben dem Anwendungsbereich sowie der allgemeinen Systematik und Dogmatik des UN-Kaufrechts insbesondere dessen kaufrechtliche und vertragsrechtliche Vorschriften behandelt; ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf einer – z.T. auch fallbasierten – Darstellung des Leistungsstörungsrechts des UN-Kaufrechts sowie dessen Vergleich mit dem Kauf- und Leistungsstörungsrecht des BGB und HGB.
- Trainer/in: Justus Meyer