Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester
Vorkenntnisse: Verwaltungsrecht
Inhalt: Die Veranstaltung wendet sich an Studierende mit Interesse an einer rechtsgestaltenden und damit vorausschauenden und zukunftsgerichteten Tätigkeit, im Gegensatz zu der den Studierenden bekannten Subsumtion eines in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Sachverhalts unter rechtliche Normen. Bei der Rechtsgestaltung handelt es sich um eine zentrale juristische Fähigkeit, die nicht nur von Notaren und Rechtsanwälten im Vertragsrecht beherrscht werden muss. Diese Fähigkeiten spielen außer im Zivilrecht auch im Öffentlichen Recht eine erhebliche Rolle, z.B. bei Bauvorhaben oder bei der Schaffung von Rechtsgrundlagen.
In dem zweiten Teil der Veranstaltung werden u.a. Aufbau und Form von Polizeiverordnungen und kommunalen Satzungen sowie öffentlich-rechtlichen Verträgen, insbesondere von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen anhand praktischer Beispiele behandelt.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende mit fortgeschrittenen Kenntnissen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts. Ein Besuch der Veranstaltung Rechtsgestaltung im Öffentlichen Recht I ist nicht zwingend erforderlich.
Literatur: Wettling, Rechtliche Gestaltung in der öffentlichen Verwaltung; Ulrici, Fallsammlung zur Rechtsgestaltung
Sonstige Hinweise: Die Vorlesung wird in mehreren Blockveranstaltungen abgehalten und ab einer Teilnahme von vier Personen durchgeführt.
Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB 2
Moodle-Link:https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=41692